Ob Sie eine Hausgeburt, eine ambulante Klinikgeburt oder eine Geburt mit stationärem Aufenthalt planen: im Wochenbett hat jede Frau Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Dies gilt auch nach einem Kaiserschnitt oder einem Aufenthalt des Kindes in einer Kinderklinik. Die Hebamme begleitet den Wochenbettverlauf, unterstützt Sie beim Stillen und gibt Hilfestellung in Problemsituationen. Bei Ihrem Kind beobachtet sie die Entwicklung in den ersten Lebenstagen bezüglich Gewicht, Neugeborenengelbsucht, der Abheilung des Nabels und weiterer Anpassungsvorgänge. Sie informiert über Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen beim Neugeborenen und führt diese entsprechend Ihrem Wunsch durch.