Ausbildung

Die Hebammenausbildung in Deutschland dauert momentan drei Jahre und findet an Hebammenschulen statt, die an Krankenhäusern angegliedert sind. Sie umfasst 1.600 Stunden Theorie und 3.000 Stunden praktische Ausbildung. Die Grundlagen der Ausbildung sind die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebPrV) und die Europäische Richtlinie 80/155/EWG.


Das Ausbildungsziel ist in § 5 Hebammengesetz festgelegt: "Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett Rat zu erteilen, und die notwendige Fürsorge zu gewähren, normale Geburten zu leiten, Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen, den Wochenbettverlauf zu überwachen und eine Dokumentation über den Geburtsverlauf anzufertigen (Ausbildungsziel)."


Die Hebammenausbildung endet mit der staatlichen Prüfung, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht. Nach bestandener Prüfung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung urkundlich ausgewiesen.


Die Zugangsvoraussetzungen für die Hebammenausbildung sind:


  1. vollendetes 17. Lebensjahr,

  2. gesundheitliche Eignung,

  3. Realschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung oder

  4. Hauptschulabschluss und eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung.


Eine Hebamme kann sowohl in der Freiberuflichkeit als auch im Angestelltenverhältnis, z.B. in einer Klinik, arbeiten.