Definition der Hebamme
Die offiziell anerkannte Definition der Hebamme, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Hebammenvereinigung (ICM), der Internationalen Förderation für Gynäkologie und Geburtshilfe (FIGO) und des Bundes Deutscher Hebammen (BDH) angenommen wurde, lautet:
"Eine Hebamme ist eine Person, die in dem jeweiligen Land zu einer anerkannten Hebammenausbildung regulär zugelassen wurde, den vorgeschriebenen Ausbildungsgang zur Hebamme erfolgreich abgeschlossen und die notwendigen Qualifikationen erworben hat, um im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als Hebamme zu praktizieren.
Die Hebamme muss in der Lage sein, Frauen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu überwachen, zu betreuen und zu beraten. Dies alles beinhaltet Vorsorgemaßnahmen, das Erkennen von Regelwidrigkeiten bei Mutter und Kind, bei Bedarf die Hinzuziehung medizinischer Unterstützung sowie die Durchführung von Notfallmaßnahmen, wenn medizinische Hilfe fehlt.
Die Hebamme hat eine wichtige Aufgabe bei der Gesundheitsberatung und -erziehung nicht nur der Frauen, sondern auch in der Familie und in der Gemeinde. Die Arbeit beinhaltet neben der Vorbereitung auf Geburt und Elternschaft außerdem bestimmte Gebiete der Gynäkologie, der Familienplanung und der Säuglingspflege.
Die Hebamme kann in Krankenhäusern, in Geburtshäusern, bei Beratungsstellen, bei der Frau zu Hause oder in jeder anderen Einrichtung praktizieren."