Tätigkeitsfeld im Angestelltenbereich
Im Angestelltenverhältnis im Bereich des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder), des Deutschen Caritasverbandes oder des Diakonischen Werkes erfolgt die Bezahlung nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) bzw. den Arbeitsvertragsrichtlinien AVR (nach Kr-System). In der Klinik arbeiten die meisten Hebammen im Kreißsaal, darüber hinaus aber auch in den Bereichen Schwangerenambulanz, Schwangeren-, Wochen- und Neugeborenenstation. In einigen Kliniken gibt es ein rotierendes System, das heißt, angestellte Hebammen wechseln nach einem bestimmten Zeitzyklus auf all den o.g. Bereichen.
Angestellte Hebammen in Deutschland arbeiten zu unterschiedlichen Arbeitsbedingungen und stoßen hier mit ihrem ganzheitlichen Ansatz oft an Grenzen. Ihr Tätigkeitsfeld wird durch den Krankenhausträger und die ärztliche Leitung der Abteilung bestimmt. Die von Frauen und Hebammen erwünschte 1:1 Betreuung bleibt im Hinblick der Sparzwänge im Krankenhaus momentan Utopie. Die originäre Hebammentätigkeit wieder möglich zu machen und zu etablieren, wird eine vornehmliche berufspolitische Aufgabe des Berufsverbandes der Hebammen, Bund Deutscher Hebammen e.V., für die nächsten Jahre sein.