Tätigkeitsfeld in der Freiberuflichkeit
In der Freiberuflichkeit kann die Hebamme nach eigenen Fähigkeiten den Beruf ausüben und einteilen. Der Arbeitsbereich umfasst die Familienplanung, Schwangerenvorsorge, Beratung und Betreuung der Schwangerschaft, die Begleitung der Geburt zu Hause, in einer hebammengeleiteten oder ärztlich geleiteten Einrichtung oder als Beleghebamme in einem Krankenhaus sowie die Betreuung von Mutter und Kind im Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit. Kursangebote erstrecken sich auf Geburtsvorbereitung, Säuglingspflege und Rückbildungsgymnastik. Weitere Zusatzqualifikationen ermöglichen auch andere Kursangebote, wie z.B. Schwangerenschwimmen, Babymassage oder Akupunktur. Die Hebamme kann allein oder mit Kolleginnen zusammenarbeiten oder auch interdisziplinär mit einem/r freiberuflich tätigen Gynäkologen/Gynäkologin.
In der Freiberuflichkeit kommt das Berufsbild der Hebamme als selbständiger nichtärztlicher Heilberuf am besten zum Tragen. Im Mittelpunkt der Begleitung durch eine Hebamme stehen die Gesundheit und das Wohlergehen von Mutter, Kind und Familie. Frauen erfahren hierbei eine individuell auf sie zugeschnittene kontinuierliche Betreuung in der Begleitung von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett durch eine Hebamme oder einem Hebammenteam, die der besonderen Situation im Leben einer Frau und ihres Kindes in unserer Gesellschaft Rechnung trägt.
Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt jeder Versicherten einen Anspruch auf Hebammenhilfe, der in dem § 195 RVO seine Grundlagen findet. Die Vergütung einer freiberuflich tätigen Hebamme richtet sich nach der Hebammen-Gebührenverordnung, die nach § 134 SGB V über das Bundesministerium für Gesundheit geregelt wird.